Pressemitteilung: Rechtsgutachten belegt Ende für Stuttgart 21

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
Stuttgart, 13. Januar 2013

Aktionsbündnis erinnert Aufsichtsrat an Gefahr persönlicher Haftung

Rechtsgutachten belegt Ende für Stuttgart 21

Würde der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG trotz Milliarden nicht finanzierter Euro das Projekt „Stuttgart 21“  fortsetzen, müssten seine Mitglieder damit rechnen, für unabsehbare Schäden persönlich haftbar gemacht und wegen Untreue angeklagt zu werden. Ein Rechtsgutachten mit diesem Ergebnis hat der Jurist Eisenhart von Loeper als Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 dem Aufsichtsrat jetzt übermittelt.

„Eine dramatisch neue Lage“, so von Loeper, „hat die Bahn geschaffen mit ihrem Eingeständnis, dass der viel beschworene Kostendeckel bereits jetzt um 2,3 Milliarden Euro und damit um mehr als 50 Prozent überschritten ist.“ Um diesen Konflikt lösen zu helfen, habe Rechtsanwalt Arne Maier unter Mitwirkung des Arbeitskreises „Juristen zu Stuttgart 21“ das vorgelegte Rechtsgutachten erstellt.

Es widerlegt vor allem die Einwände des Bahnvorstands gegen einen Ausstieg aus dem Projekt, das bei ungesicherter Finanzierung nicht mehr auszuführen, sondern nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben nun gescheitert sei. Stuttgart 21 zu beenden sei für die Bahn inzwischen auch wesentlich wirtschaftlicher als das Projekt fortzusetzen. Völlig aus der Luft gegriffen habe der Bahnvorstand zudem seine Behauptung, ein Ausstieg koste „mindestens zwei Milliarden Euro“.

Der Stadt Stuttgart erstatten müsse die Bahn ohnehin die Erlöse aus dem Verkauf des Gleisvorfelds plus Zinsen, da ja der Verkehrsbedarf für den Kopfbahnhof fortbestehe. Arne Maier widerspricht auch dem Argument der Bahn, ein Projektende schade ihrem Ruf. Denn genau dies habe sie noch viel stärker zu befürchten, wenn sie ihr Projekt trotz der schweren Funktions-, Finanzierungs- und Rechtsmängel fortsetze.

Von Mitgliedern der Bundesregierung dürfe der Aufsichtsrat sich bei seiner Abstimmung über S 21 nicht beeinflussen lassen, mahnt der Gutachter. Die gesetzliche Haftpflichtversicherung stelle dessen Mitglieder weder zivil- noch strafrechtlich frei von einer Haftung, wenn sie die für möglich gehaltenen Schäden des Projekts billigend in Kauf nähmen.

Der Aufsichtsrat, so Arne Maier weiter, könne sich auch nicht auf die Volksabstimmung vom 27. November 2011 berufen: „Der Kostendeckel war ja Grundlage der Volksabstimmung. Nachdem er nun aber dramatisch gesprengt wurde, ist selbst die Landesregierung nicht mehr an sie gebunden.“ Mit rechtlich unverbindlichen Abstimmungen in einem Bundesland könne und dürfe die privatwirtschaftlich organisierte und bundesweit tätige Deutsche Bahn AG eklatante unternehmerische Fehlentscheidungen ohnehin nicht begründen. Zudem sei allen Beteiligten schon vorher bewusst gewesen, dass das Ergebnis der Volksabstimmung nur die Landesregierung, nicht aber die Deutsche Bahn AG binden könne. „Deshalb wurde nicht über die Fortsetzung des Projekts, sondern nur über die Kostenbeteiligung des Landes abgestimmt.”

Eisenhart von Loeper betrachtet seinen Brief und Arne Maiers Gutachten als rechtzeitigen Hinweis des Aktionsbündnisses und der Juristen zu Stuttgart 21 auf die gravierende Haftungslage. Bestätigt sieht er dieses Engagement, da der Aufsichtsrat der Bahn – nach einem ersten Schreiben des Aktionsbündnisses – in seiner Sitzung am 12. Dezember darauf bestanden hatte, sich erst nach genauer Information entscheiden zu können.

Noch sei Zeit, so der Bündnissprecher, für einen geregelten Ausstieg aus Stuttgart 21 und den Umstieg auf eine finanzierbare, technisch machbare und verkehrlich sinnvolle Alternative, deren Prüfung der neue Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn bereits angeregt habe.

Gegen eine Fortsetzung des Projekts spreche auch das erst jetzt bekannt gewordene, dem Bahnvorstand aber schon lange vorliegende Gutachten des neutralen Rechtsprofessors und Eisenbahnrechtlers Dr. Urs Kramer. Es bescheinige ebenfalls die Unverkäuflichkeit des Gleisvorfeldes. Damit sei, so von Loeper, „eine weitere wesentliche Grundlage für die Planung und für die Finanzierung des Tiefbahnhofs entfallen“.

Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon:  07452-4995 oder 3545
Arne Maier, E-Mail: info@rechtsrat.ws

Anlagen:
diese Pressemitteilung im PDF-Format
Brief des Aktionsbündnisses an die Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG
Rechtsgutachten von Arne Maier

2 thoughts on “Pressemitteilung: Rechtsgutachten belegt Ende für Stuttgart 21

  1. Rückabwicklung des Gleisflächenkaufs
    Publiziert am 16. Januar 2013 von Matthias von Herrmann

    Die Gemeinderatsfraktion der Grünen stellte heute einen Antrag zum Thema “Rückabwicklung des Gleisflächenkaufs von 2001”. Das ist löblich, jetzt geht es endlich im Umwelt- und Technikausschuss auch um dieses Thema. Die Stadt Stuttgart erhält nämlich von der Bahn über 700 Mio. EUR (459 Mio. + 5% Zinsen seit 2001) zurück, wenn der Grundstückskauf rückabgewickelt wird. Damit wäre Stuttgart schuldenfrei und könnte den gewaltigen Investitionsstau abbauen, den ex-OB Schuster uns hinterlassen hat.

    Link zum Antrag: Antrag zum Thema “Rückabwicklung des Gleisflächenkaufs von 2001”
    http://www.lust-auf-stadt.de/antraege/bahn-muss-sich-stillegung-der-gleisflaechen-genehmigen-lassen/

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