S 21-Kündigungsgesetz

Baden-Württemberg stimmt am 27. November 2011 über das sogenannte
S 21-Kündigungsgesetz ab. Der Text der Gesetzesvorlage lautet wie folgt:

Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21(S 21-Kündigungsgesetz)

§ 1 Kündigung der Vereinbarung

Die Landesregierung ist verpflichtet, Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuüben.

§ 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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