Baden-Württemberg stimmt am 27. November 2011 über das sogenannte
S 21-Kündigungsgesetz ab. Der Text der Gesetzesvorlage lautet wie folgt:
Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21(S 21-Kündigungsgesetz)
§ 1 Kündigung der Vereinbarung
Die Landesregierung ist verpflichtet, Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuüben.
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.