Antrag der Gruppe DIE LINKE in der Regionalversammlung Stuttgart zu Stuttgart 21

21. Oktober 2012

Antrag: Projekt-Beteiligung an Stuttgart 21 aufheben

Beschlussantrag
Der Verband Region Stuttgart widerruft sämtliche Finanzierungszusagen zugunsten des Projektes „Stuttgart 21“ aufgrund offensichtlicher verfassungswidriger Mischfinanzierung.
Die Region kündigt alle diesbezüglichen Verträge fristlos aus wichtigem Grund bzw. stellt deren Nichtigkeit fest.


Begründung
Die Finanzierung von Stuttgart 21 verstößt gegen die strikte Aufgabentrennung des Art.
104a Grundgesetz (GG). Dieser Verfassungsverstoß kann auch nicht durch
entgegenstehende Praxis bei anderen Projekten „geheilt“ werden. Seit der
Grundgesetzänderung von 1969 ist es verboten, dass der Bund Landesaufgaben und
die Länder Bundesaufgaben finanzieren (Art. 104a Abs. 1 GG). Unter den Begriff “Land”
fallen danach auch die Kommunen, also hier die Stadt Stuttgart und der Verband
Region Stuttgart. Im Übrigen wird auf das Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr.
Hans Meyer vom 03.11.2010 verwiesen.
Die aktuelle Entwicklung um Stuttgart 21 zeigt, dass gravierende Mängel nicht innerhalb
des genehmigten Kostenrahmens inklusive Risikopuffer von 4,5 Mrd. Euro ausgeräumt
werden können. Und das gilt trotz gravierender Kostenrisiken in den weiteren
Projektphasen. Weder die Optimierung der schlechten Planung der DB von Trassen
und Fernbahnhof auf den Fildern ist finanziert, noch gilt dies für die aus den
Faktengesprächen resultierenden Reparaturmaßnahmen in Höhe von knapp 80 Mio.
Euro. Ganz aktuell zeigt die nicht genehmigungsfähige Brandschutzkonzeption
(Gutachten der Firma Gruner), dass ohne Investitionen in Millionenhöhe die
Genehmigungsfähigkeit nicht gewährleistet wäre und der Tiefbahnhof beim
momentanen Planungsstand im Ernstfall zu einer Todeszone werden würde. Dass die
DB noch nicht einmal einen Brandschutzreferenten vorweisen kann verwundert da
ernsthaft niemanden mehr.
Zudem ist der Umbau des Gleisvorfelds nicht mehr nur ein bloßes Ärgernis, sondern
mittlerweile eine ernstzunehmende Gefahr für Leib und Leben der Bahnkunden, wie die
mehrfachen IC-Entgleisungen mit zahlreichen Verletzten seit Beginn der
Umbauarbeiten und die daraus resultierenden Trassen-Sperrungen verdeutlichen.
Der Verband Region Stuttgart kann mit Bezug auf den Grundgesetzartikel 104 seine
Beteiligung umgehend widerrufen. Angesichts der Ereignisse muss jetzt die Notbremse
gezogen werden.

Kontakt:
Christoph Ozasek
Sprecher, Gruppe DIE LINKE
Mobil: 0151-16743839

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